
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Neue Gesetze, neue Pflichten - so reduzieren Sie ihr Abmahnrisiko
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt weitreichende Verpflichtungen für Website-Betreiber, Online-Shops und digitale Dienstleister mit sich. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Abmahnungen und Rechtsunsicherheit.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen – insbesondere digitale Angebote – barrierefrei zu gestalten.

Wer ist betroffen?
Verpflichtet sind:
- Online-Shops (E-Commerce): Webshops, Marktplätze, Ticketverkauf, Reisebuchungen
- Banking & Fintech: Online-Banking, Payment-Provider, Versicherungen
- Buchungsplattformen: Hotels, Ferienwohnungen, Flug- und Bahntickets
- Streaming-Dienste & Medien: Video-on-Demand, Musik-Streaming, E-Books
- Messenger & Kommunikation: Chat-Apps, Video-Konferenz-Tools, VoIP-Dienste
- Elektronische Verträge & Signaturen
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro
- Bestimmte Non-Profit Organisationen (aber Vorsicht bei kommerziellen Aktivitäten)
- Reine B2B-Anwendungen (ausschließlich für Unternehmen)
- Achtung: Auch bei Ausnahmen kann Barrierefreiheit gefordert werden (z.B. bei öffentlichen Ausschreibungen)
Warum Compliance Reports entscheidend sind
Das Gesetz verweist auf die WCAG 2.1 Level AA als technischen Standard. Das bedeutet: Ihre Website muss die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines erfüllen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Bußgelder
Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. In schweren Fällen sind höhere Strafen denkbar.
Abmahnungen
Wettbewerber, Verbände oder spezialisierte Anwälte können Abmahnungen aussprechen. Kosten pro Abmahnung: oft mehrere tausend Euro.
Umsatzverlust
Über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland – ein erheblicher Markt, den Sie verlieren.
Reputationsschaden
Negative Presse durch Diskriminierungsvorwürfe kann Ihrer Marke nachhaltig schaden.

Praktische Umsetzung mit der AFE Toolbar
Die AFE Accessibility Toolbar bietet eine einfache und effektive Lösung zur WCAG 2.1 Level AA Compliance und darüber hinaus. Mit nur einem Code-Snippet erreichen Sie die bestmögliche Barrierefreiheit, die automatisiert umgesetzt werden kann.
FormEnhancer – Ihr Vorsprung zur WCAG 2.2
Formulare sind die größte Barriere im Web. Der FormEnhancer macht Ihre Formulare automatisch intelligent und deckt folgende Kriterien ab:
- 3.3.7 Redundant Entry (A) – Keine doppelten Eingaben
- 3.3.8 Accessible Authentication (AA) – Vereinfachte Authentifizierung
- 3.3.1 Error Identification (A) – Fehler werden klar benannt
- 3.3.2 Labels or Instructions (A) – Klare Beschriftungen
- 3.3.3 Error Suggestion (AA) – Lösungsvorschläge bei Fehlern
- 3.3.4 Error Prevention (AA) – Bestätigung bei kritischen Aktionen

Ist die Toolbar eine rechtssichere Lösung?
Ehrliche Antwort: 100% Compliance gibt es nicht automatisch. Barrierefreiheit ist komplex. Manche Anforderungen – wie sinnvolle Alt-Texte, Audiodeskriptionen oder leichte Sprache – erfordern menschliche Expertise.
Checkliste: So bereiten Sie sich auf das BFSG vor
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – es ist eine Chance, neue Zielgruppen zu erreichen, die User Experience zu verbessern und sich als verantwortungsvolles Unternehmen zu positionieren. Mit der AFE Toolbar erreichen Sie den bestmöglichen automatisierten Schutz und sind auf der sicheren Seite – ohne Entwicklungsaufwand, ohne Komplexität, ohne Risiko.
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